Wird die Kompetenz des Lizenzinhabers bezweifelt, was der Fall ist
- bei vorübergehender Untauglichkeit oder abgelaufenem Medical Certificate oder
- bei Nichtausübung der Rechte, Erlaubnisse und Befugnisse über einen Zeitraum von mehr als vier aufeinanderfolgenden Jahren oder
- bei Nichtnachweisbarkeit der Voraussetzungen für die Verlängerung von Berechtigungen oder
- nach Ablauf der Gültigkeit des Sprachenvermerks oder
- bei einem Fehlverhalten
kann das Ruhen der Lizenz, von Erlaubnissen, Befugnissen, Berechtigungen oder Vermerken angeordnet werden. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Missbrauch wird die Berechtigung mittels Bescheid an den Lizenzinhaber widerrufen.