FAQs - Prüfungswesen


Die Prüfungsfragen basieren auf der ECQB (European Central Question Bank), die seitens EASA entwickelt wird. Da die ECQB Eigentum der EASA ist und deren Inhalte vertraulich sind, dürfen diese Fragen nicht veröffentlicht werden. Weder die EASA noch die Austro Control arbeiten, bezüglich der Veröffentlichung von Prüfungsfragen, mit Drittanbietern zusammen.
 
Es gibt verschiedene Lehrbücher, die den Stoff für jede der erforderlichen Prüfungen abdecken, und diese werden das Herzstück für Ihr Verständnis der Themen sein. Die Bücher werden von einer Vielzahl von Verlagen herausgegeben und Ihre Flugschule wird mit ziemlicher Sicherheit eine Präferenz haben, welche Sie verwenden, daher lohnt es sich, mit ihnen zu sprechen, bevor Sie in diese Bücher investieren.
 
Weitere Informationen zur ECQB der EASA finden Sie unter folgendem Link: European Central Question Bank (ECQB) | EASA (europa.eu)
Eine Anrechnung von Vorkenntnissen ist bei theoretischen Prüfungen zur Erlangung einer Pilotenlizenz nur auf Grundlage von Anlage 1 zu Anhang I Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 möglich. Eine Anrechnung von schulischen oder beruflichen Kenntnissen oder Kenntnisse aus einem Hochschulstudium ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Übersicht der möglichen Anrechnungen:

Beantragte PrüfungAnrechenbare FächerWenn vorliegendZusatz
ATPL (A)090CPL (A)
IR (A)
 
ATPL (H)010, 082, 090CPL (H) 
ATPL (H) / IR082, 090CPL (H)(äquivalent /
ATPL (A))
CPL (A)040, 050IR(nicht CB-IR, EIR/BIR
CPL (A)090IR, EIR/BIR,
CB-IR
 
CPL (H)040, 050, 090IR 
IR (H)022 ATPL (H),
040, 050, 090
ARPL (H) / VFR 
IR (H)040, 050, 090CPL (H) 
IR (A)040, 050, 090CPL (A) 
BIR / EIR040, 050, 090CPL (A) 

Die theoretischen Prüfungen zur Erlangung von kommerziellen Lizenzen und -der IR-Berechtigung (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR) werden nur in englischer Sprache angeboten. Die theoretischen Prüfungen für den PPL und LAPL (A+H) stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Nein, eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.
Die Frist beginnt mit Ende des Kalendermonats, in dem Sie das erste Mal zu einer Prüfung angetreten sind.
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfungen der theoretischen Kenntnisse bleibt gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 FCL.025 gültig:
 
Zur Erteilung einer Lizenz für Berufspiloten, einer Instrumentenflugberechtigung (IR) oder Strecken-Instrumentenflugberechtigung (EIR) für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Tag gerechnet, zu dem der Pilot die Prüfung der theoretischen Kenntnisse erfolgreich abgelegt hat.

Der Abschluss der theoretischen Prüfungen für die Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) bleibt gültig zur Erteilung einer ATPL für einen Zeitraum von 7 Jahren ab dem letzten Gültigkeitstermin:
  • einer in der Lizenz eingetragenen IR oder
  • im Falle von Hubschraubern, einer in dieser Lizenz eingetragenen Hubschrauber-Musterberechtigung.
zur Erteilung einer Basis-Instrumentenflugberechtigung (BIR) für eine unbegrenzte Dauer
Ja, es besteht die Möglichkeit die Theorieprüfung bei der ACG abzulegen, wenn Sie eine entsprechende Ausbildung bei einer ATO in einem anderen EASA-Staat durchgeführt haben.
Nein, die Prüfungsarbeiten beruhen auf der ECQB (European Central Question Bank) der EASA. Da die ECQB Eigentum der EASA ist und deren Inhalte vertraulich sind, kann die Austro Control GmbH keine Einsichten in die Prüfungsarbeiten gewähren. Die Austro Control kann aber auf Ansuchen des Kandidaten eine Schwachstellenanalyse zur Verfügung stellen, die dem Kandidaten Aufschluss darüber gibt in welchen „learning objectives“ (LOs) er Schwächen aufweist.
Die Lernziele (Learning Objectives (LOs)) wurden überarbeitet. Veraltete Themengebiete wurden gelöscht, neue aufgenommen und einige Lernziele anderen Prüfungsfächern zugeordnet. Der Bereich „Threat and Error Eanagement (TEM)“ wurde in verschiedenen Fächern integriert. Die Fächer 091 und 092 wurden in ein Fach zusammengeführt. In den neuen Prüfungen gibt es also nur noch ein Fach 090 „Communications“

Weitere Informationen zur ECQB der EASA finden Sie unter folgendem Link: European Central Question Bank (ECQB) | EASA (europa.eu)
Diese dürfen in bestimmten Gegenständen verwendet werden, allerdings wird das gesamte Kartenmaterial auch ausgedruckt (A3 – Format) von der ACG zur Verfügung gestellt. Die Verwendung ist in folgenden Fächern erlaubt:

ATPLCPLIR/EIR/CBIR
031, 032, 033, 034, 061031, 032, 033, 034, 061031, 032, 033, 034, 061

In erster Linie muss die ICAO Lizenz und das dazugehörige Type Rating gültig sein, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an .