Meldewesen
Mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 376/2014 wurden gemeinsame Vorschriften im Bereich der Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt festgelegt.
Gemäß § 136 Abs 2 LFG, ist diese Verordnung auch auf Ereignisse und andere sicherheitsbezogene Informationen, die im österreichischen Luftfahrzeugregister eingetragene oder von Inhabern österreichischer Zivilluftfahrerscheine oder im österreichischen Hoheitsgebiet betriebene Luftfahrzeuge gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 betreffen, anzuwenden.