Informationsanfrage an den Europäischen Zentralspeicher (ECR)


Der Nutzen des Austauschs von Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt ist, Unfälle in der Luftfahrt zu verhindern und damit die Sicherheit des Luftverkehrs stetig zu verbessern. Der Austausch darf dabei keinesfalls für die Klärung von Schuld- und Haftungsfragen eines Ereignisses oder um einen Benchmarking-Vergleich der erreichten Sicherheitsstandards gehen.
 

Bestimmte sog. "Interessierte Kreise" erhalten unter Beachtung der Regelungen über die Vertraulichkeit dieser Informationen und der Anonymität der beteiligten Personen Zugang zu ausgewählten im Europäischen Zentralspeicher verfügbare Informationen.

Die Austro Control GmbH ist "Nationale Ansprechstelle" für die interessierten Kreise. Für das Stellen der Informationsanforderungen beachten Sie bitte nachstehende Informationen.

  • Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Luftfahrzeugs.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit technischen Zuständen, Wartung und Instandsetzung eines Luftfahrzeugs.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Flugsicherungsdiensten und -einrichtungen.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Flugplätzen und Bodendiensten.
  • Freiwillige Meldungen, sofern eine Sicherheitsrelevanz festgestellt wurde
Ereignis“: ein sicherheitsbezogenes Vorkommnis, das ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährdet bzw. - bei Ausbleiben von Abhilfemaßnahmen oder bei Nichtbeachtung - gefährden könnte; hierzu zählen insbesondere Unfälle oder schwere Störungen entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 996/2010.
Das Recht zur Abfrage haben sog. „Interessierte Kreise“. Das sind Organisationen oder Personen (nur Informationen, die ihre eigene Ausrüstung, ihre eigenen Tätigkeiten oder ihren eigenen Tätigkeitsbereich betreffen), welche im Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 376/2014 aufgelistet sind.  

Organisationen
  1. Konstrukteure und Hersteller:
    • Konstrukteure und Hersteller von Luftfahrzeugen, Motoren, Propellern und Luftfahrzeugbauteilen und -ausrüstungen und deren Verbände;
    • Konstrukteure und Hersteller von Systemen und Komponenten für das Flugverkehrsmanagement (ATM);
    • Konstrukteure und Hersteller von Systemen und Komponenten für Flugsicherungsdienste (ANS);
    • Konstrukteure und Hersteller von luftseitigen Systemen und Ausrüstungen von Flugplätzen.
  2. Instandhaltung:
    • Organisationen, die im Bereich der Instandhaltung oder Überholung von Luftfahrzeugen, Motoren, Propellern und Luftfahrzeugbauteilen und -ausrüstungen tätig sind,
    • Organisationen, die im Bereich des Einbaus, der Veränderung, Instandhaltung, Instandsetzung, Überholung, Flugprüfung oder Kontrolle von Flugsicherungseinrichtungen tätig sind;
    • Organisationen, die im Bereich der Instandhaltung oder Überholung von luftseitigen Systemen, Komponenten und Ausrüstungen von Flugplätzen.
  3. Betreiber:
    • Luftfahrtunternehmen und Betreiber von Luftfahrzeugen;
    • Verbände von Luftfahrtunternehmen und Betreibern von Luftfahrzeugen;
    • Flugplatzbetreiber;
    • Verbände von Flugplatzbetreibern.
  4. Anbieter von Flugsicherungsdiensten und ATM-spezifischen Funktionen.
  5. Anbieter von Flugplatzdiensten:
    • Organisationen, die zuständig sind für die Abfertigung von Luftfahrzeugen am Boden, einschließlich Betankung, Servicearbeiten, Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises, Beladen, Enteisen und Schleppen des Luftfahrzeugs auf einem Flugplatz;
    • Organisationen, die zuständig für die Erbringung von Rettungs-, Brandbekämpfungs- und anderen Notfalldiensten
  6. Im Bereich der Luftfahrtausbildung tätige Organisationen.
  7. Organisationen in Drittländern:
    • staatliche Luftfahrtbehörden;
    • Unfalluntersuchungsstellen.
  8. Internationale Luftfahrtorganisationen.
  9. Forschung:
    • Öffentliche oder private Forschungslabors, -zentren oder -einrichtungen;
    • Hochschulen, die auf dem Gebiet der Flugsicherheit Forschungsarbeiten oder Studien durchführen.

Personen (auf persönlicher Basis):
  1. Piloten
  2. Fluglotsen und sonstiges ATM-/ANS-Personal, das mit sicherheitsbezogenen Aufgaben betraut ist
  3. Ingenieure/Techniker/flugsicherungstechnisches Personal/Flugbetriebsleiter (oder Flugplatzleiter)
  4. Berufsständische Vertretungsorgane des Personals, das sicherheitsbezogene Aufgaben wahrnimmt.
Interessierte Kreise, die in der Union ansässig sind, richten Informationsanfragen an die Ansprechstelle des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind Liste der Ansprechstellen. Interessierte Kreise, die außerhalb der Union ansässig sind, richten ihre Anfragen an die Kommission.
Anfragen betreffend die im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen Informationen werden unter Verwendung des von der Austro Control GmbH publizierten Formulars (Formular siehe unten) eingereicht.  

Um den Zweck des europäischen Zentralspeichers zu erfüllen und um Missbrauch zu vermeiden, wird überprüft, ob:
  1. der Anfragende den interessierten Kreisen angehört
  2. ob die Austro Control GmbH für die Bearbeitung einer solchen Anfrage zuständig ist.
  3. ob eine eingegangene Anfrage gerechtfertigt und eine Bearbeitung möglich ist.
Die Informationen werden in Papierform oder wo verfügbar mithilfe sicherer elektronischer Kommunikationsmittel übermittelt.

Die Austro Control legt Art und Umfang der bereitzustellenden Informationen fest. Die Weitergabe der Informationen beschränkt sich auf das für die Zwecke der Anfrage unbedingt erforderliche Maß.
Informationen, die nicht die eigene Ausrüstung, die eigenen Tätigkeiten oder den eigenen Tätigkeitsbereich des Anfragenden betreffen, werden nur in aggregierter oder anonymisierter Form weitergegeben.

Personen stellt die Austro Control ausschließlich Informationen zur Verfügung, die ihre eigene Ausrüstung, ihre eigenen Tätigkeiten oder ihren eigenen Tätigkeitsbereich betreffen.

Die Nutzung der gemäß dem vorliegenden Artikel zur Verfügung gestellten Informationen unterliegt den folgenden Bedingungen:
  1. Der Anfragende nutzt die Informationen ausschließlich für den im Anfrageformular genannten Zweck, der mit dem in Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 definierten Ziel vereinbar sein sollte.
  2. Der Anfragende gibt die erhaltenen Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Auskunft erteilenden Stelle weiter und trifft die notwendigen Maßnahmen, um die erforderliche Vertraulichkeit der ihm zugegangenen Informationen zu gewährleisten.

Kontakt

Allgemeine Anfragen oder Beschwerden zum Flugverkehr
Zentrale Meldestelle für Störungsmeldungen nach VO (EU) Nr. 376/2014
Telefonische Umwelt-Hotline zum Flugverkehr Raum Wien Umgebung
Alle Kontakte

Meldewesen

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Anforderung von Informationen aus dem Europäischen Zentralspeicher1.02022-05-3030.05.2022