Non Objection
Das Non-Objection-Verfahren zielt darauf ab, die EU Luftfahrtunternehmen zu stärken sowie ihnen eine verstärkte Möglichkeit an der Marktteilnahme zu ermöglichen.
Bei an die Austro Control GmbH gerichteten Anträgen eines Nicht-EU Luftfahrtunternehmens auf Bewilligung von 7. Freiheit-Flügen ab Österreich, muss vom Antragsteller der Nachweis erbracht werden, dass die gelisteten Luftfahrtunternehmen aus der jeweilig zutreffenden Kategorie vom Antragsteller vorab angeschrieben wurden und diesen damit die Möglichkeit gegeben wurde, Einspruch beim jeweiligen Antragsteller zu erheben und selbst die Dienstleistung für den beantragten Flug anzubieten.
Ausgenommen vom Non-Objection-Verfahren sind: 7. Freiheit-Flüge nach und von Österreich, sowie Operator, die unter das Pariser Abkommen fallen und innerhalb der Pariser Abkommen-Staaten transportieren.
Wenn Sie ein Nicht-EU Luftfahrtunternehmen sind, und einen 7. Freiheit-Flug ab Österreich durchführen möchten, kontaktieren Sie daher bitte die gelisteten Unternehmen der für Sie relevanten Kategorie per E-Mail und fragen bei diesen an, ob diese den von Ihnen beantragten Flug selbst durchführen wollen und informieren Sie bitte die Unternehmen, dass eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss.
Geben Sie bitte Auskunft über folgende Daten zum Flug:
Geben Sie bitte Auskunft über folgende Daten zum Flug:
DOF, Uhrzeit UTC, Strecke, Luftfahrzeug Typ, Angabe zu Passagieren/Cargo
Das versendete E-Mail legen Sie bitte Ihrem Antrag auf Flugbewilligung als Nachweis bei bzw. schicken Sie es direkt an: