Bewilligungen für Charterflüge
Charterflüge (Fracht oder Passagiere)
Folgende Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen:
- komplett ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Versicherungsnachweis (entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004)
- Gültiges Luftfahrtbetreiberzeugnis
- Im Falle eines „Inclusive -Tour“ Charterfluges: eine Kopie der Publikation des Fluges (Reiseprospekt, Nachweis über Hotelaufenthalt, Exkursionen, etc.)
- Ein von beiden Partnern (Luftfahrtunternehmen, Charterer) unterschriebener Chartervertrag
- ACC3 Designierung falls erforderlich
- Slots müssen vom Flughafen Slot-Koordinator bestätigt sein
Es ist zu beachten, dass Anträge auf Flugplanbewilligung schriftlich spätestens 30 Tage vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Fluges einzubringen sind. Die Anträge können nur geprüft werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Anträge an:
- Weitere Informationen zu Einflug, Überflug und Abflug von Luftfahrzeugen finden Sie in AIP GEN 1.2.
- Hinweis zur Gefahrengutbeförderung