Bewilligung von Ein,- Aus,- ÜberflügenStaatsluftfahrzeuge
Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden
Bitte beachten Sie daher, dass zukünftig für derartige Anträge das BMLVS die zentrale Anlaufstelle ist:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Rossauer Lände 1
1090 Wien
Tel. Attaché Abteilung: +43 5020110-25312
Tel. Abteilung für Militärluftfahrt: +43 5020110-24308, 24309
Fax: +43 5020110-17041
Weiterführende Informationen dazu finden Sie im AIP Supplement 001/21.
Anträge, die bei der Austro Control GmbH eingebracht werden, werden nicht bearbeitet oder weitergeleitet.
Luftfahrzeuge, die im Zoll- oder Polizeidienst verwendet werden
Ein-, Aus- oder landungslose Überfluge anderer ausländischer Staatsluftfahrzeuge (Luftfahrzeuge, die im Zoll- oder Polizeidienst verwendet werden) bedürfen weiterhin einer Bewilligung der Austro Control GmbH. Die Bewilligung wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erteilt. Zur Antragstellung ist ausschließlich das dafür vorgesehene Antragsformular zu verwenden.
Anträge auf Bewilligung von Ein-, Aus- oder Überflügen ausländischer Luftfahrzeuge, die im Zoll- oder Polizeidienst verwendet werden sind 5 Arbeitstage vor dem geplanten Abflug an
- Austro Control GmbH (Fax: +43 5 1703 76 oder )
- BMI (Fax: +43 1 53126 6270 oder )
- Mag. Peter Weichselbaum sowie in Kopie
- BMeiA (Fax: +43 1 501159 326 oder )
zu richten.