Kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO)


Austro Control GmbH ist zuständig für die Zulassung und Aufsicht von kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisationen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 Annex Vd.
Mit den EU Verordnungen 2019/1383, 2019/1384 sowie 2020/270 wurden die Vorgaben für kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisationen (CAOs) im Anhang Vd, Part CAO eingeführt.  Die kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation ist zuständig für die Wartung und die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von nicht komplexen Luftfahrzeugen.
 

Seit 24.9.2020 können keine Zulassungen nach Part M Subpart F mehr ausgestellt werden. Alle neuen Anträge für Wartungsorganisationen für nicht komplexe Luftfahrzeuge werden bereits nach dem PART CAO durchgeführt.

Übertragungen in eine Part CAO Zulassung können von aufrechten Part M Subpart F, Part M Subpart G oder Part 145 Zulassungen durchgeführt werden.

Um die Übertragung in den neuen Part CAO so einfach wie möglich zu gestalten stellen wir hier alle nötigen Informationen und Formblätter zur Verfügung. Austro Control folgt bei der Übertragung dem EASA „Guide for Transition“. Zusätzliche Informationen finden sie in der Part CAO Transition Presentation. Der Antrag für eine Übertragung einer aufrechten Zulassung soll mit der entsprechenden Form 2 direkt an Austro Control GmbH gestellt werden.
 

Kontakt

Ing. Werner Kalvoda
Fax: +43 51703 1666
Alle Kontakte

CAO Informationen

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Part CAO Zulassungen in Österreich-2024-10-0101.10.2024

CAO Formulare

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
EASA Form 2 - Part-CAO Antrag2.02022-04-1515.04.2022

CAO Checkliste

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Part-CAO Compliance Checkliste1.02020-11-2727.11.2020