Ramp Inspektion Programm (SAFA/SACA)
Aufsicht über ausländische Luftfahrzeuge/Betreiber
Luftfahrzeuge von Betreibern, die der Sicherheitsaufsicht eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittlandes unterliegen, werden auf österreichischen Flugplätzen mittels unangemeldeter Kontrollen, so genannten Vorfeldinspektionen, durch Organe der Austro Control GmbH auf ihre technische und flugbetriebliche Sicherheit kontrolliert.
Das Verfahren für diese stichprobenartig durchgeführten Inspektionen, im Zuge derer die Einhaltung der ICAO- bzw. europäischen Mindeststandards geprüft wird, wird von der Europäischen Union den Mitgliedsstaaten vorgegeben und in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 sowie in deren Teilabschnitt RAMP des Anhanges II (Teil ARO) geregelt.
Mit dem Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen (BGBl. I Nr. 55/2010 idgF) wurde die Austro Control GmbH als die zuständige Behörde für die Durchführung der Vorfeldinspektionen festgelegt.
Das Ziel dieses Aufsichtsprogrammes ist eine harmonisierte Überprüfung zur Einhaltung internationaler Standards bei Luftfahrzeugen von Betreibern, die der Sicherheitsaufsicht eines anderen Mitgliedsstaates oder eines Drittlandes unterliegen, um so einen weiteren Schritt zur Schaffung eines einheitlichen hohen Niveaus der zivilen Luftverkehrssicherheit in Europa zu setzen.
Im Rahmen der Vorfeldinspektionen werden für die in Vollziehung des Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/1042 von der Austro Control mit einem eichfähigen und geeichten Alkomaten Alkoholtests durchgeführt. Dabei gilt folgender Grenzwert (siehe auch Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 254/2008 idgF, §20i): Der Alkoholgehalt der Atemluft darf 0,1 mg/l nicht übersteigen. Dies entspricht einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,2 g/l (0,2 Promille). Über diesem Alkoholgehalt gilt der Zustand der getesteten Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt. In diesem Fall darf das Besatzungsmitglied keinen Dienst tun. Weigert sich das Besatzungsmitglied den Alkoholtest durchführen zu lassen, ist es ebenfalls vom Dienst ausgeschlossen.
Austro Control GmbH setzt im Zuge der Vorfeldinspektionen besonders geschulte Inspektoren ein, welche die Überprüfungen nach den standardisierten Vorgaben der EASA auf allen inländischen Flugplätzen durchführen.
Ergibt eine Vorfeldinspektion ein Sicherheitsrisiko, sind vor dem Abflug alle erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung zu treffen, andernfalls wird letztlich ein Flugverbot verhängt.
Die Ergebnisse der Inspektionen werden in den gesetzlich vorgesehenen Berichten festgehalten und in der zentralisierten EASA Ramp Inspection Tool erfasst, um somit die jeweils zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten des überprüften Luftfahrtunternehmens bzw. Luftfahrfahrzeuges sowie den Luftfahrzeugbetreiber zu informieren.
Die im Zuge der Vorfeldinspektionen erhobenen Daten dienen dem Informationsaustausch auf europäischer Ebene. Mehrmalige, erhebliche bzw. auffällige Sicherheitsmängel führen in letzter Konsequenz zu einer Aufnahme in die „Safety Liste“ der Europäischen Union.
Weitere Aktivitäten der Austro Control im Rahmen des europäischen Ramp Inspektion Programms:
- Zusammenarbeit mit nationalen und ausländischen Behörden und Beteiligung an internationalen Programmen
- Überwachung der Aufarbeitung von Beanstandungen von österreichisch zugelassenen Luftfahrzeugen die von ausländischen Luftfahrtbehörden im Rahmen des Ramp Inspektion Programms überprüft werden.
Weitere Informationen über das SAFA-Programm sind dazu unter https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/air-operations/ramp-inspection-programmes-safa-saca zu finden.
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