Wegfall der Einweisung für ausländische Prüfer gemäß FCL.1015 (c) (2)


Mit der durch die VO (EU) Nr. 245/2014 erfolgten Novelle der VO (EU) Nr. 1178/2011 wurde unter anderem die Bestimmung FCL.1015 (c) abgeändert, womit die Verpflichtung für Prüfer, vor der Durchführung von Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen oder Kompetenzbeurteilungen mit Inhabern von durch andere EU-Mitgliedsstaaten ausgestellte Lizenzen von der zuständigen Behörde des Lizenzinhaberstaates eine Einweisung in die anwendbaren nationalen Verfahren und Vorschriften zu erhalten, wegfällt.

Die novellierte Bestimmung FCL.1015 (c) sieht nur vor, dass Prüfer sich selbständig mit den aktuellen Informationen zu den nationalen Verfahren des jeweiligen Mitgliedsstaates vertraut machen müssen. Ein Dokument, welches die entsprechenden Informationen aller Mitgliedsstaaten enthält, wird auf der Homepage der EASA www.easa.europa.eu veröffentlicht werden.

Die VO (EU) Nr. 245/2014 mitsamt der hier beschriebenen Änderung in FCL.1015 (c) tritt mit 03.04.2014 in Kraft.