Der Antrag auf Erteilung einer Beförderungsbewilligung ist an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zu richten (§104 LFG).
Tel.: +43 (0) 1 711 62 65 0
Im Antrag auf Erteilung der Beförderungsbewilligung ist das Vorhandensein der finanziellen Mittel zur Gründung und zum Betrieb des Unternehmens glaubhaft zu machen.
Im Antrag sind außerdem anzugeben:
Tel.: +43 (0) 1 711 62 65 0
Im Antrag auf Erteilung der Beförderungsbewilligung ist das Vorhandensein der finanziellen Mittel zur Gründung und zum Betrieb des Unternehmens glaubhaft zu machen.
Im Antrag sind außerdem anzugeben:
- Familien- und Vorname (Firma), Wohnsitz (Sitz) und Betriebsstätte des Unternehmens,
- Name, Wohnort und Staatsbürgerschaft der zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen,
- Nachweis eines polizeilichen Führungszeugnis (Strafregisterauszug),
- die vorgesehenen Tätigkeiten = Gästefahrten, Nachtsichtfahrten,
- der vorgesehene Flugbereich, das ist jenes Gebiet, auf das sich der geplante Betrieb erstrecken soll,
- die Anzahl und Baumuster der vorgesehenen Luftfahrzeuge,
- die vorgesehene Betriebsorganisation.