FAQ - Aeromedical Section (AMS)
Es wird festgehalten, dass bei der Erstuntersuchung bzw. der erstmaligen Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses der Tauglichkeitskategorien LAPL und Klasse 2 nur marginale Unterschiede bestehen.
Differenziert wird hinsichtlich der verpflichtend durchzuführenden anamnestisch-diagnostisch Untersuchungen bei einer Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung. Hier bestehen beim LAPL-Medical geringere Anforderungen bzw. ein größerer Ermessensspielraum des Arztes, ob er tatsächlich Untersuchungen durchführt oder die bestehende Krankengeschichte als ausreichend für eine flugmedizinische Tauglichkeitsbeurteilung erachtet. Diese Einschränkung fällt allerdings mit dem 60. Lebensjahr des LAPL-Probanden wieder weg, sodass ab diesem Lebensalter die medizinischen Voraussetzungen zwischen beiden Tauglichkeitskategorien wieder angeglichen werden.
Ja. Wenn ein CPL/ATPL-Inhaber nur die Rechte aus der PPL ausübt, ist hierfür ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 ausreichend.
Ja, für die Ausübung der Rechte aus einer PPL ist ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 erforderlich. Die Klassen 2 und LAPL sind in einem Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 integriert. Die Gültigkeiten der einzelnen Klassen sind auf dem Tauglichkeitszeugnis entsprechend separat angeführt.