Wartungslizenzen


Der Bereich Wartungslizenzen ist für die Ausstellung, Erweiterung und Verlängerung von
  • Lizenzen für Freigabeberechtigtes Personal gemäß VO (EU) Nr. 1321/2014,
    Annex III (Part-66)
  • Luftfahrzeugwartscheine gemäß Zivilluftfahrt-Personalverordnung (ZLPV) zuständig.


Als Ansprechpartner für Anfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereichs Wartungslizenzen zur Verfügung.
 


Aktuelles

Information für Antragssteller aus dem Ausland (andere als EASA-Mitgliedsstaaten):

Aufgrund der häufigen Anfragen zur Erteilung von Teil-66 Lizenzen an Antragssteller aus nicht EASA-Mitgliedsstaaten wird hier eine Liste veröffentlicht, unter welchen Umständen die Austro Control GmbH Anträge für Teil-66 Lizenzen entgegennimmt und bearbeitet. 
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss dazu erfüllt werden:
1. Der Antragssteller hat eine österreichische Staatsbürgerschaft, oder die Staatsbürgerschaft irgendeines anderen EASA-Mitgliedsstaats.
2. Der Antragssteller hat einen offiziellen Wohnsitz in Österreich.
3. Der Antragssteller ist aktuell bei einem österreichischen Luftfahrzeugwartungsbetrieb angestellt, welcher über eine Zulassung gemäß VO (EU) Nr. 1321/2014 verfügt.  In dem Fall sind mindestens 6 Monate aktuelle relevante Erfahrung innerhalb der letzten 12 Monate (siehe AMC 66.A.30(d)) vom Antragssteller in diesem Betrieb nachzuweisen.
4. Der Antragssteller verfügt bereits über eine durch Austro Control GmbH ausgestellte Teil-66 Lizenz.
 



Wir möchten Sie informieren, dass die Verordnung (EU) 2018/1142 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Einführung bestimmter Kategorien von Lizenzen für die Luftfahrzeuginstandhaltung seit 5. März 2019 gültig ist.

Mit dieser Verordnung wird die „Kategorie L“ sowie die Luftfahrzeuggruppe 4, welche Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe enthält, aufgenommen.

Die „Kategorie L“ gilt für ELA1-Flugzeuge, die nicht für den gewerblichen Luftverkehr genutzt werden, sowie für Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe, die nicht der Gruppe 1 von Punkt 66.A.5(1) angehören. Die Aircraft type rating list ist unter Annex to ED Decision 2019/024/R seitens EASA veröffentlicht.

Eine Neuausstellung oder Umwandlung von nationalen Lizenzen in eine Part-66 Lizenz ist seit 1. Oktober 2019 möglich.
Mit 1. Oktober 2020 muss dafür freigabeberechtigtes Personal gem. Part-66 qualifiziert sein.

Luftfahrzeuge, auf die diese Verordnung keine Anwendung findet (z.B. historische Luftfahrzeuge), sind im Anhang I (sh. Seite 85) der Verordnung (EU) 2018/1139 angeführt. Für diese Gruppe von Luftfahrzeugen ist ein nationaler Luftfahrzeugwartschein weiterhin erforderlich.

Prüfungstermine: 
  • 01.03.2024
  • 07.06.2024
  • 06.09.2024
  • 06.12.2024

Ort:                 Austro Control GmbH, 1030 Wien, Schnirchgasse 17, 29. Stock

Folgende Richtlinien gelten für alle stattfindenden Prüfungen und sind verpflichtend von allen Kandidaten zu berücksichtigen:

  • Alle Kandidaten werden direkt vom Empfang im 29. Stock abgeholt
  • Pausen sind so kurz wie möglich zu halten und dürfen nur einzeln angetreten werden
  • Rechnungen und Ergebnisse über Prüfungen werden postalisch versendet.

Anmeldungen werden bis vier Wochen vor dem Prüfungstag entgegengenommen.
Theoretische Prüfungen können ebenfalls beim Luftfahrt-Bundesamt / Deutschland oder Bundesamt für Zivilluftfahrt / Schweiz abgelegt werden.

Prüfungsinhalte „Kategorie L“
UnterkategorieModule
L1C: Segelflugzeuge in Verbundbauweise1L, 2L, 3L, 5L, 7L und 12L
  
L1: Segelflugzeuge1L, 2L, 3L, 4L, 5L, 6L, 7L und 12L
  
L2C: Motorsegler in Verbundbauweise und ELA1-Flugzeuge in Verbundbauweise1L, 2L, 3L, 5L, 7L, 8L und 12L
 
  
L2: Motorsegler und ELA1-Flugzeuge1L, 2L, 3L, 4L, 5L, 6L, 7L, 8L und 12L
  
L3H: Heißluftballone1L, 2L, 3L, 9L und 12L
  
L3G: Gasballone1L, 2L, 3L, 10L und 12L
  
L4H: Heißluft-Luftschiffe1L, 2L, 3L, 8L, 9L, 11L und 12L
  
L4G: ELA2-Gas-Luftschiffe1L, 2L, 3L, 8L, 10L, 11L und 12L
  
L5: Gas-Luftschiffe oberhalb ELA2Erforderliches Grundwissen für eine beliebige B1-Unterkategorie zuzüglich 8L (für B1.1 und B1.3), 10L, 11L und 12L

Modulbezeichnung
1L „Grundwissen“
2L „Menschliche Faktoren“
3L „Luftrecht“
4L „Luftfahrzeugzellen in Holzbauweise/in gewebebespannter Metallrohrbauweise“
5L „Luftfahrzeugzellen in Verbundbauweise“
6L „Luftfahrzeugzellen in Metallbauweise“
7L „Luftfahrzeugzellen allgemein“
8L „Triebwerk“
9L „Heißluftballon/Heißluft-Luftschiff“
10L „Gasballon/Gas-Luftschiff (frei/gefesselt)“
11L „Heißluft/Gas-Luftschiffe“
12L „Funk/ELT/Transponder/Instrumente“

Modulinhalte sind in der Anlage VII (ab Seite 601) von Anhang III (Part-66) der VO (EU) Nr. 1321/2014 ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Wartungslizenzen

Kontakt
Dr. Reinhold Hofer
Tel: +43 51703 7221
Fax: +43 51703 7086

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