Continued Airworthiness Management Organisation
Austro Control GmbH ist zuständig für die Zulassung und Aufsicht der Organisationen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit gemäß Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 Annex I, Part M, Subpart G.
Mit den EU Verordnungen 2019/1383, 2019/1384 sowie 2020/270 wurden die Vorgaben für CAMOs in einen eigenen Anhang zusammengefasst (Anhang 5c, Part CAMO). Aufrechte CAMO Zulassungen müssen bis 24.3.2022 in den neuen Part CAMO Übertragen werden.
Die Zulassungen nach Part M Subpart G laufen automatisch mit 24.3.2022 aus.
Seit 24.9.2020 können keine Zulassungen nach Part M Subpart G mehr ausgestellt werden. Alle neuen Zulassungen müssen bereits nach dem PART CAMO vorgenommen werden.
Um die Übertragung in den neuen Part CAMO so einfach wie möglich zu gestalten stellen wir hier alle nötigen Informationen und Formblätter zur Verfügung. Austro Control folgt bei der Übertragung dem EASA "Guide for Transition". Zusätzliche Informationen finden Sie in der Part CAMO Transition Presentation. Der Antrag für eine Übertragung des Subpart G – Betriebs soll mit der Form 2 direkt an Austro Control GmbH gestellt werden.Mit den EU Verordnungen 2019/1383, 2019/1384 sowie 2020/270 wurden die Vorgaben für CAMOs in einen eigenen Anhang zusammengefasst (Anhang 5c, Part CAMO). Aufrechte CAMO Zulassungen müssen bis 24.3.2022 in den neuen Part CAMO Übertragen werden.
Die Zulassungen nach Part M Subpart G laufen automatisch mit 24.3.2022 aus.
Seit 24.9.2020 können keine Zulassungen nach Part M Subpart G mehr ausgestellt werden. Alle neuen Zulassungen müssen bereits nach dem PART CAMO vorgenommen werden.