Nichtgewerblicher Flugbetrieb
NCC - Nichtgewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen
Der Teil-NCC der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 idgF enthält die technischen Anforderungen für den nichtgewerblichen Flugbetrieb von technisch komplizierten Flugzeugen und Hubschraubern. Er besteht aus vier Teilabschnitten, von denen derjenige über Instrumente, Daten und Ausrüstung abermals in Abschnitte mit spezifischen Vorschriften pro Luftfahrzeugkategorie gegliedert ist.
Vor Aufnahme des NCC-Flugbetriebes hat der Betreiber eine Erklärung (Declaration) gemäß ORO.DEC.100 bei der zuständigen Behörde jenes Mitgliedstaates einzureichen, in dem sich der Hauptgeschäftssitz des Betreibers befindet bzw. in dem dieser seinen Wohnsitz hat. Die Betreiber erklären damit, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit dem Betrieb unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften verbunden sind.
Für NCC-Betreiber mit Sitz in Österreich stellt die Austro Control GmbH ein Erklärungsformular zum Download zur Verfügung.
Dieses Formblatt ist vom Betreiber auszufüllen und an die Austro Control GmbH zu übermitteln; der Betreiber unterliegt damit auch dem behördlichen Aufsichtsprogramm (ARO.GEN.305).
Nach dem Erhalt der Erklärung, wird dem Betreiber innerhalb von 10 Tagen eine Bestätigung über deren Erhalt übermittelt. Eine Kopie der Erklärung muss an Bord mitgeführt werden.
Download Erklärung NCC/SPO