Sprachkompetenz
In dieser Rubrik sind Verfahren, Listen und Formulare den Bereich Sprachkompetenz gemäß ICAO Language Proficiency Requirements und Teil FCL.055 Sprachkenntnisse der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 betreffend zu finden.
Seitens Austro Control werden alle von einer zuständigen Behörde eines EASA-Mitgliedstaates festgelegten Verfahren zur Erteilung eines Sprachenvermerks anerkannt.
Die von Austro Control zertifizierten Language Testing Bodies (LTB), vormals Language Assessment Bodies (LAB), darin tätigen Language Proficiency Examiner (LPE) und Language Proficiency Linguistic Experts (LPLE), die Sprachtests für Piloten und Pilotinnen, sowie alle Formulare den Bereich Sprachkompetenz betreffend sind weiter unten auf dieser Seite angeführt.
Mit dem ZPH FCL 7, Verfahren zum Nachweis der Sprachkompetenz gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang 1 (Teil-FCL) FCL.055 (e), welches das Hauptdokument für Piloten und Pilotinnen hinsichtlich der Sprachkompetenzprüfung bildet, wurden die maßgeblichen ICAO-Standards in österreichisches Recht umgesetzt.
Informationen für Language Testing Bodies (LTB) und für die Zertifizierung von Sprachkompetenzprüfern und -prüferinnen (LPE/LPLE) sind im ZPH FCL 8, Zertifizierung von Organisationen für Sprachkompetenzprüfungen (LTB) und Sprachkompetenzprüfenden (LPE/LPLE) gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang l (Teil-FCL) FCL.055, zu finden.