Elektrische und Optische Störwirkungen

 

Was sind elektrische und optische Störwirkungen?

Elektrische Störwirkung:

  • Beeinträchtigung des Funksignals von Flugsicherungsanlagen (Navigationsanlagen – VOR, NDB, ILS, DME, GNNS oder Funkanlagen durch Abschattung, Verfälschung, Dämpfung
 

Optische Störwirkung:

  • Blendung und Reflexionen auf z.B. Piloten oder Angestellte der Flugsicherung (durch PV-Anlagen oder Abgasfahnen, etc.)
  • Verwechslungsgefahr mit Navigations- bzw. Anflugbefeuerungsanlagen
 
Dabei unterscheidet man Störwirkung innerhalb, unterhalb und außerhalb von Sicherheitszonen.

Zuständige Behörde in Sachen elektrische und optische Störwirkung sind:
  1. Innerhalb von Sicherheitszonen ziviler Flugplätze: BMK
  2. Innerhalb von Sicherheitszonen militärischer Flugplätze: BMLV
  3. Unterhalb und außerhalb von Sicherheitszonen: Austro Control GmbH