Elektrische und Optische Störwirkungen
Was sind elektrische und optische Störwirkungen?
Elektrische Störwirkung:
- Beeinträchtigung des Funksignals von Flugsicherungsanlagen (Navigationsanlagen – VOR, NDB, ILS, DME, GNNS oder Funkanlagen durch Abschattung, Verfälschung, Dämpfung
Optische Störwirkung:
- Blendung und Reflexionen auf z.B. Piloten oder Angestellte der Flugsicherung (durch PV-Anlagen oder Abgasfahnen, etc.)
- Verwechslungsgefahr mit Navigations- bzw. Anflugbefeuerungsanlagen
Dabei unterscheidet man Störwirkung innerhalb, unterhalb und außerhalb von Sicherheitszonen.
Zuständige Behörde in Sachen elektrische und optische Störwirkung sind:
- Innerhalb von Sicherheitszonen ziviler Flugplätze: BMK
- Innerhalb von Sicherheitszonen militärischer Flugplätze: BMLV
- Unterhalb und außerhalb von Sicherheitszonen: Austro Control GmbH