„Spezialisierter Flugbetrieb“ (SPO) bezeichnet jeden Flugbetrieb - mit Ausnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs - bei dem das Luftfahrzeug für spezialisierte Aktivitäten, etwa für die Landwirtschaft, Bautätigkeiten, Luftaufnahmen, Vermessung, Beobachtung und Überwachung oder Luftwerbung, eingesetzt wird. Eine beispielhafte Auflistung findet sich im Guidance Material (GM/Anleitungen) zur Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (GM1 SPO.GEN.005); hier werden beispielsweise auch Hubschrauberbetrieb mit Außenlasten, Flüge mit Personen-Außenlast, Schleppflüge, Fallschirmsprungflüge oder Kunstflüge genannt.
„Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko" (high risk commercial specialised operations) bezeichnet jeden gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb über einem Gebiet, in dem die Sicherheit von Dritten am Boden in Notfällen voraussichtlich gefährdet würde, oder gemäß Festlegung der zuständigen Behörde des Ortes, an dem der Flugbetrieb durchgeführt wird, jeden gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb, der aufgrund seines besonderen Charakters und des lokalen Umfelds, in dem er stattfindet, ein hohes Risiko darstellt, insbesondere für Dritte am Boden.