Die Bestimmungen in Bezug auf Zivilluftfahrerscheine und damit verbundene Berechtigungen (einschließlich Lehr- und Prüferberechtigungen) finden sich in der VO (EU) Nr. 1178/2011.
Hier gelangen Sie auf das Online-Rechtsinformationssystem der Europäischen Union (EUR-Lex), wo eine konsolidierte Fassung dieser Verordnung abrufbar ist.
Die detaillierten Bestimmungen für Zivilluftfahrerscheine und damit verbundene Berechtigungen sind in den Anhängen I bis III zu dieser Verordnung zu finden:
Anhang I - Teil-FCL
- Abschnitt A - Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt B - LAPL
- Abschnitt C - PPL, SPL, BPL
- Abschnitt D - CPL
- Abschnitt E - MPL
- Abschnitt F - ATPL
- Abschnitt G - IR
- Abschnitt H - Klassen- und Musterberechtigungen
- Abschnitt I - Weitere Berechtigungen
- Abschnitt J - Lehrberechtigungen
- Abschnitt K - Prüferberechtigungen
Anhang II - Umwandlung nationaler Lizenzen
Anhang III - Anerkennung von Drittstaatlizenzen
Die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat zu den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 so genannte „akzeptierte Nachweisverfahren“ („acceptable means of compliance“ - AMC) entwickelt.
Diese Dokumente enthalten Verfahren, deren Einhaltung eine Erfüllung aller Anforderungen der Bestimmungen der Verordnung garantiert.
Die AMCs zu Teil-FCL sind auf der Homepage der EASA unter den untenstehenden Links abrufbar.