Lizenzwesen


Die Bestimmungen in Bezug auf Zivilluftfahrerscheine und damit verbundene Berechtigungen (einschließlich Lehr- und Prüferberechtigungen) finden sich in der VO (EU) Nr. 1178/2011.

Hier gelangen Sie auf das Online-Rechtsinformationssystem der Europäischen Union (EUR-Lex), wo eine konsolidierte Fassung dieser Verordnung abrufbar ist.

Die detaillierten Bestimmungen für Zivilluftfahrerscheine und damit verbundene Berechtigungen sind in den Anhängen I bis III zu dieser Verordnung zu finden:

Anhang I - Teil-FCL

  • Abschnitt A - Allgemeine Vorschriften
  • Abschnitt B - LAPL
  • Abschnitt C - PPL, SPL, BPL
  • Abschnitt D - CPL
  • Abschnitt E - MPL
  • Abschnitt F - ATPL
  • Abschnitt G - IR
  • Abschnitt H - Klassen- und Musterberechtigungen
  • Abschnitt I - Weitere Berechtigungen
  • Abschnitt J - Lehrberechtigungen
  • Abschnitt K - Prüferberechtigungen

Anhang II - Umwandlung nationaler Lizenzen

Anhang III -  Anerkennung von Drittstaatlizenzen

Die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat zu den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 so genannte „akzeptierte Nachweisverfahren“ („acceptable means of compliance“ - AMC) entwickelt.
Diese Dokumente enthalten Verfahren, deren Einhaltung eine Erfüllung aller Anforderungen der Bestimmungen der Verordnung garantiert.

Die AMCs zu Teil-FCL sind auf der Homepage der EASA unter den untenstehenden Links abrufbar.

Die Bestimmungen in Bezug auf Klassen- und Musterberechtigungen finden sich in der VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I (Teil-FCL) Abschnitt H (siehe oben unter „Lizenzen und Berechtigungen (Allgemein)“ den Link zur Verordnung).

Listen aller Klassen- und Musterberechtigungen sind auf der Homepage der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu finden.