Sicherheitsbericht
Die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 sieht unter Artikel 13 Abs. 11 die Veröffentlichung eines Sicherheitsberichts durch die Mitgliedsstaaten der EU vor.
„Um die Öffentlichkeit über das Sicherheitsniveau in der Zivilluftfahrt zu informieren, veröffentlichen die Mitgliedstaaten mindestens einmal jährlich einen Sicherheitsbericht. Dieser Sicherheitsbericht
a) enthält aggregierte und anonymisierte Informationen zu der Art von Ereignissen, die in ihren nationalen Systemen zur Erfassung meldepflichtiger Ereignisse bzw. zur Erstattung freiwilliger Meldungen erfasst wurden;
b) gibt Tendenzen an und
c) führt die von dem betreffenden Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen auf.“
Mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes 2017 wurde in §136 Abs. 5 festgelegt, dass der Sicherheitsbericht durch die Austro Control zu veröffentlichen ist. Daher erfolgt die Veröffentlichung erstmalig für das Jahr 2017. Die Sicherheitsberichte werden nach der Zustimmung durch das Steuerungsgremium des „Austrian Aviation State Safety Programme“ veröffentlicht.“