Österreichisches Gefahrguttransportprogramm im Luftverkehr
Sachliche Zuständigkeiten
Austro Control GmbH (ACG) - Abteilung LFA
Sachgebiet OPS / DG
- Gefahrgutaufsicht innerhalb der Prozesskette beginnend beim Luftfahrtunternehmen
- Occurrence Management (Gefahrgutunfälle, -zwischenfälle, -ereignisse sind der Behörde binnen 72 Stunden zu melden)
- Gefahrgutschulungsgenehmigungen erteilen
- Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie in enger Zusammenarbeit mit dem BMK
- Gefahrguttransportgenehmigung im gewerblichen Flugbetrieb, Beaufsichtigung der Einhaltung gesetzlichen Standards sowie der erteilten Auflagen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (Abt. IV/ST3 Gefahrgut)
- Erteilung von Sondergenehmigungen bzw. Ausnahmebewilligungen - siehe auch:
https://www.bmk.gv.at/themen/transport/gefahrgut/kontakt.html - Erarbeitung und Entwicklung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingen
- Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie
Anmerkung:
Aufsichtsbehörde der ACG ist nach wie vor die OZB und nicht die Abteilung IV/ST3 im BMK.