Österreichisches Gefahrguttransportprogramm im Luftverkehr


Sachliche Zuständigkeiten

Austro Control GmbH (ACG) - Abteilung LFA

Sachgebiet OPS / DG

  • Gefahrgutaufsicht innerhalb der Prozesskette beginnend beim Luftfahrtunternehmen
  • Occurrence Management (Gefahrgutunfälle, -zwischenfälle, -ereignisse sind der Behörde binnen 72 Stunden zu melden)
  • Gefahrgutschulungsgenehmigungen erteilen
  • Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie in enger Zusammenarbeit mit dem BMK
  • Gefahrguttransportgenehmigung im gewerblichen Flugbetrieb, Beaufsichtigung der Einhaltung gesetzlichen Standards sowie der erteilten Auflagen
     

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (Abt. IV/ST3 Gefahrgut)

  • Erteilung von Sondergenehmigungen bzw. Ausnahmebewilligungen - siehe auch:
    https://www.bmk.gv.at/themen/transport/gefahrgut/kontakt.html
  • Erarbeitung und Entwicklung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingen
  • Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie


Anmerkung:
Aufsichtsbehörde der ACG ist nach wie vor die OZB und nicht die Abteilung IV/ST3 im BMK.

 

Kontakt

 

Occurrence Report

Übermittlung von Occurrence Reports:

Fax: +43(0)51703 1777

BMK

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Abt. IV/ST3 Gefahrgut
Radetzkystrasse 2
A-1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 711 62 65 57 23
Fax: +43 (0)1 711 62 65 57 25

www.bmk.gv.at