Österreichisches Gefahrguttransportprogramm im Luftverkehr
Sachliche Zuständigkeiten
Austro Control GmbH (ACG)
1. Abteilung Dangerous Goods (DG)
- Gefahrgutaufsicht innerhalb der Prozesskette beginnend beim Luftfahrtunternehmen
- Occurrence Management (Gefahrgutunfälle, -zwischenfälle, -ereignisse sind der Behörde binnen 72 Stunden zu melden)
- Gefahrgutschulungsgenehmigungen erteilen
- Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie in enger Zusammenarbeit mit dem BMK
2. Sachgebiet Operations (OPS)
- Gefahrguttransportgenehmigung im gewerblichen Flugbetrieb, Beaufsichtigung der Einhaltung gesetzlichen Standards sowie der erteilten Auflagen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (Abt. IV/ST3 Gefahrgut)
- Erteilung von Sondergenehmigungen bzw. Ausnahmebewilligungen - siehe auch:
https://www.bmk.gv.at/themen/transport/gefahrgut/kontakt.html - Erarbeitung und Entwicklung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingen
- Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie
Anmerkung:
Aufsichtsbehörde der ACG ist nach wie vor die OZB und nicht die Abteilung IV/ST3 im BMK.