Europaweite Umstellung der Sprechfunkfrequenzen auf 8,33 kHz Kanalabstand


Aufgrund fortlaufend ansteigendem Bedarf an Funkfrequenzen im Flugfunkband (VHF-Band), wurde die Einführung von 8,33 kHz Kanalabständen bereits vor einigen Jahren im oberen Luftraum (> FL195) umgesetzt. Als nächster Schritt wird dies auch im unteren Luftraum (< FL195) Schritt für Schritt eingeführt und soll bis 1.1.2018 bis - auf wenige Ausnahmen (z.B. Notfrequenz 121,500 MHz) - europaweit umgesetzt sein. Dies betrifft damit auch die Luftfahrzeuge der „kleinen allgemeinen Luftfahrt“.

Das Informationsschreiben soll in übersichtlicher Weise über die in der Verordnung festgelegten Einführungszeiten, -umfänge und die technischen Hintergründe informieren. Sollte es auf europäischer Ebene zu Änderungen der Abläufe kommen, werden wir auch an dieser Stelle darüber informieren.

Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, richten Sie diese unter dem Betreff: „8,33 kHz“ an