Mängelkatalog
Da dieser Mängelkatalog in erster Linie für die Maßnahmen im Zuge einer Kontrolle erstellt worden ist, darf die Einstufung eines Mangels in allfälligen Strafverfahren nicht ungeprüft übernommen werden. Vielmehr ist eigenständig zu erheben und zu beurteilen, ob dem betreffenden Mangel ein Verstoß gegen die Vorschriften zu Grunde liegt und wie dieser gegebenenfalls gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen ist.