Design Organisation Approvals
Austro Control GmbH erfüllt im Auftrag der EASA die Zulassung und die Aufsicht der Entwicklungsbetriebe gemäß Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Part 21 Subpart J. Die Aufträge der EASA werden in jedem Fall einzeln erteilt und es besteht kein Rechtsanspruch, dass die Austro Control GmbH damit betraut wird. Es ist jedenfalls möglich, dass die EASA selbst die Betriebszulassung oder die Aufsicht wahrnimmt, oder ggf. internationale Teams bestimmt.
Die Anträge sind an die EASA zu stellen.