Außenabflüge nach Notlandungen § 10 LFG (Luftfahrtgesetz)
Der Antrag auf Bewilligung von Außenabflügen ist vom Halter oder verantwortlichen Piloten des Zivilluftfahrzeuges einzubringen. Im Falle einer Notlandung ist für den Außenabflug im Zivilluftverkehr eine Bewilligung der Austro Control GmbH erforderlich. Diese wird erteilt, wenn die Sicherheit des Außenabfluges anzunehmen ist.
Sollten Sie eine solche Bewilligung beantragen wollen, senden Sie untenstehendes Formular ausgefüllt und unterschrieben samt aller geforderten Beilagen an .
Zur besseren Koordination kontaktieren Sie das Rescue Coordination Center unter +43 (0) 51703 7777 oder +43 (0) 51703 7778
Sollten Sie eine solche Bewilligung beantragen wollen, senden Sie untenstehendes Formular ausgefüllt und unterschrieben samt aller geforderten Beilagen an .
Zur besseren Koordination kontaktieren Sie das Rescue Coordination Center unter +43 (0) 51703 7777 oder +43 (0) 51703 7778