FAQ - Sprachkompetenz
Der Eintrag des Sprachenvermerks in die Lizenz ist unabhängig von der Gültigkeit der Lizenz an sich. Je nach erreichtem Sprachkompetenz-Level ist der Sprachenvermerk 4 Jahre (Level 4) oder 6 Jahre (Level 5) gültig und muss in diesen Abständen nach Absolvierung eines neuerlichen Sprachkompetenztests vorgenommen werden, so er nicht unbefristet gültig ist (Level 6).
Die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur Erteilung eines Sprachenvermerks der EASA- Mitgliedstaaten wurde mit Verordnung (EU) 2019/1747 umgesetzt. Eine EASA- bzw ICAO-weite Harmonisierung dieser Prüfverfahren ist noch in Ausarbeitung.
Informationen und Änderungen den Bereich Sprachkompetenz für Piloten und Pilotinnen betreffend werden auf der Austro Control Homepage veröffentlicht.
ICAO fordert Folgendes: “Sowohl ICAO-Phraseologie als auch der allgemeine Sprachgebrauch („plain language“) sind für die sichere Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich.“
Das Hauptaugenmerk der Sprachkompetenzprüfung liegt auf der Ausweitung der Kompetenz und Überprüfung über die reine Standardphraseologie hinaus hin zur Kompetenz der „plain language“ (worunter die spontane, kreative und nicht kodierte Verwendung einer bestimmten natürlichen Sprache verstanden wird), während das Hauptaugenmerk der Sprechfunkprüfung auf der ICAO- Phraseologie liegt.