Die gute Nachricht ist, dass Urlauber:innen innerhalb der EU keine weiteren Betreiber:innenregistrierungen durchführen müssen, denn die bereits erhaltene 16-stellige Registrierungsnummer ist in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt – genau wie die absolvierten Kompetenznachweise („Drohnenführerscheine“). Alle Dokumente müssen entweder in physischer oder aber in elektronischer Form mitgeführt werden.
Was aber vor dem ersten Flug in einem anderen Land überprüft werden sollte, sind die jeweiligen nationalen Anforderungen an die Versicherungshöhe. Diese wurden nicht europäisch einheitlich festgelegt, sondern es obliegt nach wie vor den jeweiligen Staaten, wie der Versicherungsschutz auszusehen hat. Ähnlich verhält es sich mit Flugverbotszonen oder Flugbeschränkungsgebieten. Hier empfiehlt es sich immer schon vor Abreise die Seite der entsprechenden Luftfahrtbehörde zu besuchen, um geographische Beschränkungen und sich daraus ergebende eventuell erforderliche Bewilligungen und Zustimmungen schon rechtzeitig einholen zu können.
Einen guten Überblick dazu bietet die EASA Website. Hier kann man sich rasch über die geographischen Zonen und die notwendigen Vorgaben für einen Flug in allen Mitgliedsstaaten informieren.
Zum Abschluss dürfen wir Ihnen noch empfehlen, falls es Unklarheiten zu den geplanten Flügen gibt, mit der zuständigen Luftfahrtbehörde Kontakt aufzunehmen und alle Punkte zu besprechen, damit im Zweifelsfall keine Strafen verhängt werden können!
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!
Di 02.08.2022