Do 09.07.2020

Corona-Krise: Aktuelle Service Info

Aktuelle Service-Informationen von Austro Control: Letzte Updates für Luftfahrzeughalter und technische Betriebe, neue Informationen zu Piloten Theorieprüfungen.

Aktuelle Informationen der Luftfahrtbehörde im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.


Do. 9.7.

Aktuelle Information für technische Betriebe im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19 Krise in Österreich



Fr. 29.5

Gefahrgutschulungen: Neue Präsenztrainingsvorgaben unter Berücksichtigung von COVID-19


Beförderung von Händedesinfektionsmitteln auf Alkoholbasis im Passagier- und Besatzungsgepäck



Mo. 18.5.

Neue Prüfungstermine für Wartungslizenzen

Nach Evaluierung der aktuellen Entwicklungen und unter Einbezug der ergangenen weiteren Beschlüsse der Bundesregierung können wir hiermit darüber informieren, dass im Bereich „Wartungslizenzen“ wieder Theorieprüfungen durchgeführt werden.

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Do. 14.5.

COVID-19-Lockerungsverordnung: Information für Flugschulen und Piloten

Am 15.5.2020 tritt die Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft, die auch die Luftfahrt direkt betrifft.

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Fr. 8.5.

Neue Information zu „Pilotenprüfungen“

Nach Evaluierung der aktuellen Entwicklungen und unter Einbezug der ergangenen weiteren Beschlüsse der Bundesregierung können wir hiermit darüber informieren, dass der Bereich der „Pilotenprüfungen“ mit 18.05.2020 wieder Theorieprüfungen durchführen wird.

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Die. 6.5.

Verschiebung des europäischen ADS-B Mandats für Luftfahrzeuge sowie Erweiterung der Übergangsbestimmungen!

Die Auswirkungen der COVID-19 Krise erschweren derzeit die fristgerechte Umrüstung auf ADS-B fähige Transponderanlagen für gewisse Luftfahrzeuge.

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Do. 30.4

Kurzarbeit bei Austro Control

Aufgrund der anhaltenden Krise und deren gravierenden Auswirkungen auf die Luftfahrt ist bei Austro Control mit 1. Mai 2020 das Kurzarbeitsmodell eingeführt worden.

Wir bitten um Verständnis für dadurch möglicherweise entstehende Verzögerungen. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen dennoch so rasch wie möglich zu bearbeiten.
 
Bitte nutzen Sie vor allem folgende E-Mail-Adressen:
 
Lizenzen:piloten@austrocontrol.at
Flugschulen:flugschulen@austrocontrol.at
ML:wartungslizenzen@austrocontrol.at
Prüfungswesen: examinations@austrocontrol.at
LP/CC:sprachkompetenz@austrocontrol.at; ccattestation@austrocontrol.at
Flugmedizin:flugmedizin@austrocontrol.at
uLFZ:ulfz@austrocontrol.at, dronespace@austrocontrol.at
FLP:flight_permission@austrocontrol.at


Mi. 22.4

Wichtige Informationen für CAMOs und Halter

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Fr. 3.4.

Information für Luftfahrzeughalter und technische Betriebe im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19 Krise in Österreich

Aufgrund der jüngsten COVID-19-Entwicklungen und den daraus resultierenden Folgen für Technische Betriebe und Organisationen versucht die Austro Control die negativen Folgen abzufedern:

Aufsicht und Audits durch die Austro Control
Anstehende Audittermine vor Ort können derzeit nicht wahrgenommen werden. Die fortlaufende Aufsicht wird auf einem risikobasierten Ansatz und bis auf Weiteres unter Verwendung aller verfügbaren alternativen Methoden (Desktop Audit, Ferninterviews, Video- bzw. Telefonkonferenzen, etc.) durchgeführt werden.
 
Erstausstellungen, Änderungen und Verlängerungen
Unser Team für technische Betriebe wird Ihre Anträge weiterhin auf die übliche Weise bearbeiten. Da Audits vor Ort jedoch aktuell nicht möglich sind, kann es bei Erstzulassungen oder Änderungen zu Verzögerungen kommen.

Zu erwartende Einschränkungen in Ihrem Betrieb
Wenn Ihre Organisation den operationellen Betrieb vorübergehend eingestellt oder auf Kurzarbeit umgestellt hat, informieren Sie bitte umgehend die für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Folgende Punkte sind zu beachten:

Internes Audit-System:
Nachdem auch die Betriebe von den Einschränkungen und Reiseverboten betroffen sind, kann den sich dadurch ergebenden Änderungen im Auditplan ebenfalls mit einer alternativen Durchführung von Audits (Videoaudit, Telefonaudit, Fragelisten, etc.) begegnet werden.

Trainings für Personal:
Notwendige Trainings und Ausbildungen können in die zweite Jahreshälfte verschoben oder durch Computer-based-Training oder Fernschulung ersetzt werden.

Reguläre Meetings:
Reguläre Meetings (Reliability Meeting, AMP Reviews, SRB Meetings, etc.). können via Videotelefonie durchgeführt werden.

Regelmäßige Instandhaltungen:
Auch wenn ein Luftfahrzeug nicht geflogen wird, fallen regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an. Beim Parken können alle Wartungen bis zur Wiederverwendung des LFZ ausgesetzt werden. Daraus folgt aber, dass Teile und Wartungen ablaufen und somit überfällig werden. Diese Wartungsarbeiten müssen vor einer Wieder-Inbetriebnahme durchgeführt werden, um die Verpflichtungen gemäß M.A.201(a)(4) bzw. ML.A.201(a)(4) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 idgF einzuhalten.
Zu beachten wäre, dass während der Stillstandzeit, sofern in Übereinstimmung mit den Betretungsverboten im Sinne der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 idgF, möglich, Konservierungsmaßnahmen bzw. regelmäßige Standläufe in Übereinstimmung mit den Herstellervorgaben bzw. dem Instandhaltungsprogramm zu beauftragen bzw. durchzuführen sind.

ARC Ablauf ohne Zugang zum Luftfahrzeug:
Wenn Ihr ARC (Airworthiness Review Certificate) zwischenzeitig abläuft und keine Möglichkeit gegeben ist einen Airworthiness Review durchzuführen, besteht die Möglichkeit die ARC Überprüfung nach Ablauf der Bewegungseinschränkungen vor Ort durchzuführen oder dann das Luftfahrzeug mit einer zu beantragenden Flugbewilligung – Permit to Fly - an einen Ort zu überstellen, an dem die Lufttüchtigkeitsüberprüfung durchgeführt werden kann.

Für Luftfahrzeuge in kontinuierlicher CAMO-Betreuung (controlled environment) arbeitet die Austro Control derzeit in Koordination mit EASA an einer Möglichkeit für begrenzte ARC-Verlängerungen auf Basis des Artikels 71 der Grundverordnung (EU) 2018/1139.
 
Sollten Sie aufgrund der derzeitigen Situation Probleme bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter oder an teo@austrocontrol.at.

Fr., 3.4.

EASA Part ML Instandhaltungsvorschriften für die Allgemeine Luftfahrt trotz SARS-CoV-2/COVID-19 seit 24. März 2020 in Kraft.

Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Pandemiebekämpfung treffen neben der Gewerblichen Luftfahrt auch die Allgemeine Luftfahrt. Im Interesse aller sind auch die Flugbewegungen im Flugsport weitgehend zum Stillstand gekommen.

Aufgrund der Implementierungsfristen der bereits gültigen EU-Verordnungen 2019/1383, 2019/1384 und 2020/270 (alle zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) ist planmäßig am 24.März 2020 der von der Allgemeinen Luftfahrt erwartete Part ML, der die Instandhaltung in einigen Bereichen neu regelt und vereinfacht, in Kraft getreten. Von Seiten der EASA wurden die Vorschriften in konsolidierten eRules zusammengefasst. EASA eRules consolidated for Continuing Airworthiness

Die zugehörigen Erläuterungen und Hinweise (AMC &GM) finden sich in der ED Decision 2020/002/R und werden zukünftig in den „Easy Access Rules for Continuing Airworthiness“ und den „Rulebooks“ für Segelflug und Ballone enthalten sein. Derzeit gibt es Bestrebungen mit der Europäischen Kommission, eine Verzögerung des Anwendbarkeitsdatums der ggst. Verordnung zu bewirken. Die ACG wird entsprechend darüber informieren.

Die von Austro Control beabsichtigten Informationsveranstaltungen zu diesem Thema mussten leider aufgrund der bestehenden Einschränkungen im Zuge der Pandemiebekämpfung abgesagt werden. Die Vorträge und Informationen dazu können Sie aber online unter Season Opener 2020 abrufen.
 
Bitte beachten Sie auch, dass die Austro Control ab 24. März 2020 keine Instandhaltungsprogramme für Luftfahrzeuge, die vom Part ML betroffen sind, mehr genehmigen kann.
Von Seiten der EASA wurde in diesem Zusammenhang auch das SIB 2020-05 „Aircraft Maintenance Programme under Part-ML“ herausgegeben. EASA SIB 2020-05
 
Im Zusammenhang mit der Pandemie-Situation beobachtet Austro Control derzeit die Situation der Implementierung und Umsetzung der nunmehr gültigen Rechtsvorschriften. Sollte sich daraus eine dringende Notwendigkeit der Aussetzung oder Abänderung von anzuwendenden EU-Bestimmungen ergeben, kann eine Ausnahme entsprechend Artikel 71 der Grundverordnung (EU) 2018/1139 erteilt werden.
 
Sollten Sie konkrete Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Instandhaltungsbetrieb oder an airworthiness@austrocontrol.at.
 
Austro Control versucht jedenfalls auch für Ihren Fall eine Lösung zu finden.

Di., 31.3.

Neue Information zu „Parteienverkehr Lizenzierung“ und „Pilotenprüfungen“ (Stand 01.04.2020)

Nach Evaluierung der aktuellen Entwicklungen und unter Einbezug der ergangenen weiteren Beschlüsse der Bundesregierung ist der Bereich „Pilotenlizenzierung“ auf unbestimmte Zeit, bis zur gesetzlichen Aufhebung der Einschränkungen, ausschließlich unter piloten@austrocontrol.at zu erreichen. Wir ersuchen Sie daher, nach Möglichkeit, alle Anträge online oder alternativ postalisch einzubringen. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Antragsseite.

Im Bereich der „Pilotenprüfungen“ wird auf die oben erwähnten Restriktionen, ebenso mit einer dauerhaften Schließung des Prüfungsraumes reagiert, bis die gesetzlichen Maßnahmen eine Öffnung wieder erlauben. In diesem Zusammenhang müssen wir auch darüber informieren, dass die Vergabe von Prüfungsterminen erst wieder stattfinden kann, sobald ein Datum für die Wiederöffnung des Prüfungsraumes feststeht.

Wir ersuchen um Verständnis, dass die gesetzten Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben und Empfehlungen der Behörden stehen und zum Schutz der Gesundheit jedes Einzelnen dienen.

Do., 26.3.

Weiterführende Information zum ZPH FCL 16 - Maßnahmen zur Abfederung der negativen Folgen der Covid-19 Pandemie im Bereich Pilotenlizenzen.

In dieser Zusatzinformation werden insbesondere die einzelnen Fristen in der Verordnung erläutert.

Mi., 25.3.

Flugbetriebliche Maßnahmen infolge COVID-19 (BTH Nr. A-011)

Infolge  der  unvorhersehbaren  Umstände bzw.  im  Zusammenhang  mit  der Bekämpfung  der Ausbreitung  des  Coronavirus  (COVID-19) wurden zeitlich befristete  behördliche  Maßnahmen getroffen,  um  den  betroffenen  Betreibern  eine Fortführung des  Flugbetriebes zu  gewährleisten, ohne dabei die Interessen der Sicherheit der Luftfahrt zu beeinträchtigen. BTH A-011

Mi., 25.3.

Auswirkungen von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung SARS-CoV-2/COVID-19 auf die Beförderung gefährlicher Güter

Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Pandemiebekämpfung werfen bei der Beförderung gefährlicher Güter eine Reihe von Problemen für die Betroffenen auf.Im Bereich Gefahrguttransport/Luft betrifft dies Gefahrgutschulungen, deren Gültigkeit endet und wegen Restriktionen nicht verlängert werden kann. Weiter Informationen finden Sie hier.

Die., 23.3

Lizenzierung: Abfederung der negativen Folgen der COVID-19 Pandemie (ZPH FCL 16)

Der ZPH FCL 16 enthält Exemptions für die Inhaber verschiedener Lizenzen.
Generell (abgesehen von ein paar Ausnahmen) regelt der gegenständliche ZPH, dass sämtliche Fristen, die innerhalb von 4 Monaten ab dem 23.3. ablaufen, automatisch um 4 Monate verlängert werden.

Fr., 20.3.

Update Services Meteorologie

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen Einschränkung unserer Services wird die Produktion des Ballon-GAMET mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres eingestellt.

Die Flugwetterübersichten für die drei Regionen, sowie die Alpenwettervorschau werden nur noch bis zur Ausgabe Freitag, 20.März, 00:00 Uhr erstellt. Von der Reduktion derzeit nicht betroffen sind die Low Level SWC Alps, der GAFOR, der Flugwetterausblick Österreich, Warnungen und die TAFs. Ebenso können Sie unsere Telefonnummern für Flugwetterberatungen wie gewohnt nutzen. Ab Freitag wird zu den Randzeiten unsere Innsbrucker Telefonnummer für Flüge in den Alpen von Wien aus betreut werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen so bald als möglich wieder die gewohnten Services in vollem Umfang zur Verfügung stellen können.

Mi., 18.3.

Update behördlicher Parteienverkehr

Basierend auf den von der österreichischen Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus wird  zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Kundinnen und Kunden bis auf Weiteres kein direkter Parteienkontakt in allen Bereichen des behördlichen Parteienverkehrs in der Zentrale in Wien aber auch in den Außenstellen Graz/Salzburg/Linz stattfinden.

Davon unberührt bleibt natürlich die telefonische und elektronische Erreichbarkeit zu den gewohnten Zeiten. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter den jeweiligen Themengebieten.

Sie werden ersucht, Ihre Anbringen/Anträge bis auf Weiteres elektronisch einzubringen. Eine gegebenenfalls erforderliche Übermittlung von Originaldokumenten auf dem Postweg ist weiterhin möglich.


Die., 17.3.

Update Pilotenlizenzierung

Information zu „Parteienverkehr Lizenzierung“ und „Pilotenprüfungen (Stand 17.03.2020)

Als Reaktion auf die Maßnahmen in Bezug auf COVID-19 und die damit ergangenen Beschlüsse der Bundesregierung, ist die Pilotenlizenzierung derzeit ausschließlich unter piloten@austrocontrol.at zu erreichen. Um direkte Kontakte zu reduzieren, findet derzeit kein Parteienverkehr / Kundenverkehr statt. Grundsätzlich lassen sich die meisten Anliegen der Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert online beantragen. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Antragsseite:
https://www.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzen/formulare_part-fcl
 
Ebenso betroffen ist der Bereich der Pilotenprüfungen, hier wurde auf die aktuellen Ereignisse mit einer vorübergehenden Schließung des Prüfungsraumes reagiert. Im Falle, dass die Sperre zu Terminproblemen hinsichtlich des Abschlusses von Prüfungsereignissen führt (explizit 18-Monatsregel gemäß Verordnung 1178/2011 FCL.025 c), wird Austro Control auf Basis von „NBR Artikel 71 Flexibility Provisions“ eine Verlängerung in dem gegebenen zeitlichen Umfang personenbezogen erwirken, zudem hat Austro Control bereits bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) um ein generelles Aussetzen dieser Frist angesucht. Die Vergabe von Prüfungsterminen wird erst nach Öffnung des Prüfungsraumes wieder aufgenommen.

Mon., 16.3

Parteienverkehr Pilotenlizenzierung

Die Pilotenlizenzierung ist derzeit ausschließlich unter der E-Mail piloten@austrocontrol.at erreichbar.  Derzeit findet kein Parteienverkehr/Kundenverkehr statt. Wir bitten um ihr Verständnis.

Don., 12.3.

Eingeschränkte Pilotenprüfungen

Bezugnehmend auf die von der österreichischen Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus ersuchen wir Sie ab sofort, Anträge in digitaler Form an uns zu übermitteln. Die Maßnahme ist jedenfalls bis 3. April 2020 aufrecht und wird rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt neu evaluiert werden.

Auch in Bezug auf Pilotenprüfungen in der Austro Control Zentrale, Wagramer Straße 19, werden ebenfalls bis einschließlich 3. April 2020 keine Prüfungen durchgeführt. Eine Anmeldung für einen alternativen Prüfungstermin ist erst ab dem vorgenannten Datum möglich bzw. sinnvoll. Ebenso betroffen von diesen Maßnahmen sind alle Prüfungen in Bezug auf Part 66. Aktuell werden alternative Prüfungsmöglichkeiten evaluiert.

Individuelle Auswirkungen auf Grund der oben angeführten Maßnahmen auf die im Regulativ für Pilotenprüfungen angegeben Fristen (in der Regel 18 Monate) werden von Austro Control derzeit mit der EASA abgeklärt. Austro Control strebt eine unbürokratische Vorgangsweise an, das heißt eine einfache Verlängerungsmöglichkeit über vorgegebene Fristen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und werden Sie über weitere Veränderungen über unsere Homepage informieren.

Die., 10.3.

Season Opener 2020: Wien abgesagt - Präsentationen ab sofort online

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurden die Season Opener Veranstaltungen in Innsbruck, Dornbirn und Wien abgesagt.

Präsentationen ab sofort online abrufbar.