Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 296 vom 25.10.2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates samt ihren Anhängen I bis V veröffentlicht.
Anhang I regelt die Begriffsbestimmungen für die in den Anhängen II-V verwendeten Begriffe (Definitions), Anhang II die Anforderungen an Behörden bezüglich des Flugbetriebs (Part-ARO), Anhang III die Anforderungen an Organisationen bezüglich des Flugbetriebs (Part-ORO), Anhang IV den gewerblichen Luftverkehr (Part-CAT) und Anhang V die Sondergenehmigungen (Part-SPA).
Die Verordnung samt ihren Anhängen trat am 28.10.2012 in Kraft und gilt seit diesem Tag.
Den Text der Verordnung in englischer und deutscher Sprache finden Sie hier: pdf/engl. pdf /dt.
Die Anhänge VI bis VIII der Verordnung (EU) Nr. 965/2012, die den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (Part-NCC) und den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (Part-NCO)regeln sowie Regelungen für den gewerblichen und nichtgewerblichen Sonderbetrieb (Part-SPO), werden erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Mitte 2013) veröffentlicht. Das gilt auch für die Bestimmungen des gewerblichen Luftverkehrs mit Ballonen und Segelflugzeugen sowie für Rundflüge mit Flugzeugen und Hubschraubern.
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 im Amtsblatt wurden auch die Acceptable Means of Compliance (AMC) sowie das Guidance Material (GM) zu den Anhängen I bis V auf der Homepage der EASA (ED Decisions 2012/015 bis 019/R) veröffentlicht:
http://easa.europa.eu/agency-measures/agency-decisions.php
Die Republik Österreich wird von der in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vorgesehenen Möglichkeit des opt-out Gebrauch machen und die Anhänge I bis V vorerst nicht anwenden. Eine diesbezügliche Mitteilung an die Europäische Kommission und an die EASA sowie die entsprechende rechtliche Umsetzung auf nationaler Ebene durch eine Novellierung der AOCV 2008 sind bereits veranlasst. Nach deren Kundmachung im Bundesgesetzblatt wird dazu eine gesonderte Information ergehen.
Austro Control GmbH wird im ersten Halbjahr 2013 zu den neuen Rechtsvorschriften Informationsveranstaltungen abhalten. Nähere Informationen zu diesem Thema werden zu gegebener Zeit ebenfalls auf der Homepage der Austro Control GmbH veröffentlicht.