Gefahrgutschulungen als Präsenztraining haben den einschlägigen COVID-19 Vorschriften des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu entsprechen.
Die allgemeinen Richtlinien gelten für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn man sich nicht am Arbeitsplatz befindet, das Desinfizieren der Hände und die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen.
Fr 29.05.2020