Alle Kandidaten sind angehalten folgende Schutzmaßnahmen zu beachten. Diese sind verpflichtend einzuhalten, um eine Prüfung ablegen zu können:
- Alle Kandidaten sind verpflichtend dazu angehalten eine FFP2 Maske (oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard (z.B. KN95, N95, etc.) ohne Ventil während der gesamten Dauer der Prüfung zu tragen. Die genannte Maske ist vom jeweiligen Kandidaten selbst mitzubringen!
- Der Mindestabstand von zwei Metern ist während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Austro Control einzuhalten
- Pausenzeiten sind so gering wie möglich zu halten und dürfen nur Einzeln angetreten werden
Zusätzlich wird sich die Austro Control gemeinsam mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) um eine Verlängerung der betroffenen Fristen für den erfolgreichen Abschluss der Pilotenprüfungen einsetzen. Über entsprechende Ergebnisse informiert unser ZPH FCL 16, siehe ZPH_LFA_LSA_026.pdf (austrocontrol.at).
Für Detailfragen stehen wir Ihnen unter examinations@austrocontrol.at zur Verfügung.