Der Lehrplan für die PPL(A)-Ausbildung wurde an die Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang 1 (Teil-FCL) angepasst und in dieser überarbeiteten Version 3 (DC_LFA_PEL_126_v1_0) veröffentlicht. Der Lehrplan ist von Zivilluftfahrerschulen, welche gemäß Art 10a Abs 3 VO (EU) Nr. 1178/2011 zur Erteilung von PPL(A)-Ausbildungen berechtigt sind (registrierte Zivilluftfahrerschulen - RF(A)), anzuwenden.
Besonders hingewiesen wird auf die Übergangsbestimmung betreffend Nachtsichtflug-Ausbildungen am Beginn des Lehrplans (Seite 2).