Genauso wie im Straßenverkehr gibt es auch im Luftverkehr Regeln. Diese Luftverkehrsregeln sind dazu da, das Miteinander von so verschiedenen Luftverkehrsteilnehmern wie Paragleitern, Fallschirmspringern, Segelfliegern und großen Linienmaschinen sicher zu gestalten.
Die aktuelle Novelle der Luftverkehrsregeln dient einerseits dazu, Anflugverfahren auf Verkehrsflughäfen noch sicherer zu gestalten und setzt andererseits neue Vorgaben der EU (SERA - Standardized European Rules of the Air) um. Die Novellierung der Luftverkehrsregeln erfolgte durch das BMVIT, die wichtigsten Stakeholder waren im Rahmen von Arbeitsgruppen eingebunden. Die LVR 2014 treten mit 11. Dezember in Kraft, die dazugehörigen Publikationen werden in der luftfahrtüblichen Weise veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Freigabepflichtiger Luftraum:
Freigabepflichtiger Luftraum bedeutet, dass die Teilnehmer des Luftverkehrs vor Durchflug eines solchen Luftraumes mittels Funk bei der Flugsicherung um Freigabe ansuchen müssen. Diese Lufträume wurden in zwei Bereichen erweitert. Erstens in An- und Abflugbereiche der Verkehrsflughäfen zur Erweiterung des Schutzbereichs für bereits bestehende (satellitengestützte) Anflugverfahren. Und zweitens in Höhen, in denen Flugverkehr mit großen Geschwindigkeiten (über 250 Knoten - über 460 km/h) unterwegs ist.
Der freigabepflichtige Luftraum beginnt zukünftig in definierten Bereichen ab 9.500 ft bzw. 2.896 m, davor lag die Grenze bei 12.500 ft bzw. 3.810 m. Der freigabepflichtige Luftraum kann in einzelnen Bereichen (TRA - Temporary Reserved Area) temporär dem Flugsport abgetreten werden. Das bedeutet, dass die Flugsicherung den gesamten Bereich für einen bestimmten Zeitraum, der in einem Verfahren zwischen Flugsicherung und den Nutzern festgelegt ist, gänzlich dem Flugsport zur Verfügung stellt. Segelflieger, Paragleiter u.a. können diesen Bereich dann nutzen, ohne sich extra bei der Flugsicherung anzumelden.
Im Bereich der Zentralalpen steht der Luftraum exklusiv für den Flugsport zur Verfügung, die Untergrenze des freigabepflichtigen Luftraumes bleibt unverändert in FL125. Im Bereich über Zell am See konnte der freie Luftraum deutlich ausgeweitet werden.
Änderung der Transponderpflicht:
Die Transponderpflicht (in Luftraum E) ist bereits derzeit geltendes Recht für motorangetriebene Zivilflugzeuge mit starrer Fläche und wird lediglich um Helikopter und Gyrokopter erweitert. Paragleiter und Segelflieger sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Umsetzung der neuen Luftverkehrsregeln:
Das Ziel der Novelle war es, das höchstmögliche Sicherheitsniveau im Flugverkehr zu garantieren und gleichzeitig den für alle Beteiligten bestmöglichen Kompromiss zu finden. Die Umsetzung wird durch ein Maßnahmenbündel begleitet, um auf eventuelle Konflikte rasch und unbürokratisch reagieren zu können.
- Mit Start der Flugsaison 2015 wird ein laufendes Monitoring unter Einbindung des Österreichischen Aero-Clubs eingeführt. Für lokale Probleme können so rasch lokale Lösungen gefunden werden.
- Nach Ende der Flugsaison 2015 werden die LVR einer unabhängigen Evaluation unterzogen und im Bedarfsfall weiter optimiert.
Die praktische Umsetzung der LVR 2014 stand erwartungsgemäß auch im Mittelpunkt der heuer im Herbst stattgefundenen Austro Control Season Opener.
Unterlagen Season Opener 2014
Aviation News Ausgabe 02/14 (Sonderthema LVR 2014)