Das neue europäische Drohnen-Regulativ hat sich in vielen Punkten das derzeit in Österreich geltende Regelwerk zum Vorbild genommen. Experten von Austro Control und BMVIT haben sich in die Entwicklung der europäischen Regeln mit Ihrer Expertise und Ihren Erfahrungen eingebracht.
Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte des zukünftigen Drohnenregulativs:
Es wird weiterhin eine Spielzeug-Kategorie geben: Wenn also die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist, muss die Drohne weder registriert werden, noch ist eine behördliche Bewilligung erforderlich, man darf aber natürlich auch niemanden mit der Drohne gefährden.
Drohnen zwischen 250 g und 25 kg müssen zukünftig registriert werden. Eine behördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich, sofern das Gerät in Sichtverbindung betrieben wird, eine Flughöhe von 120 m nicht überschritten wird und ein sicherer (je nach Gewicht des Gerätes entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen eingehalten wird („open“ Kategorie). Erforderlich ist auch die Absolvierung eines Online-Trainings inklusive Test zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse.
Behördliche Bewilligungen braucht man künftig dann nur mehr für das Fliegen mit Drohnen in der „Specific“ oder der „Certified“ Kategorie, also für Geräte die schwerer als 25kg sind, die außerhalb einer Sichtverbindung betrieben werden oder die für spezielle Einsätze vorgesehen sind.
Es wird für die Staaten auch die Möglichkeit geben, Zonen festzulegen, wo auf keinen Fall geflogen werden darf, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen.
Nach Ende der Übergangsfrist soll das neue Drohnenregulativ in ganz Europa und damit auch in Österreich in einem Jahr zur Anwendung kommen. Das bisherige österreichische Regulativ hat sich in den vergangenen Jahren jedenfalls sehr bewährt und der risikobasierte Ansatz daraus ist jetzt für ganz Europa übernommen worden: Je schwerer die Drohne und je mehr Menschen sich darunter befinden, umso strenger die Bestimmungen.
EASA EU-wide rules on drones
Do 13.06.2019