Zunächst ist wichtig, das Gewicht der Drohne zu kennen, weil es große Unterschiede zwischen den Vorgaben für kleine Drohnen, mit maximal 250 Gramm oder für ein größeres Gerät zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm gibt. Als Grundregel sollte man sich merken: je weiter entfernt ich von Personen fliege, desto schwerer darf die Drohne sein.
Die kleine Drohne mit maximal 250 Gramm darf an den meisten Orten - auch in der Nähe von unbeteiligten Personen - sofort betrieben werden. Es braucht dazu auch keinen Drohnenführerschein und eine Registrierung ist nur dann erforderlich, wenn die Drohne eine Kamera hat.
Liegt unter dem Christbaum aber ein größeres Gerät zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm, dann richten sich die Auflagen danach, wie nahe ich bei Menschen fliegen möchte.
- Drohnen ab 250 Gramm bis 500 Gramm können im Nahbereich von beteiligten Personen geflogen werden, es muss allerdings ein kostenloser Online-Kurs absolviert werden und danach ein Test („Drohnenführerschein“), ebenfalls kostenlos, abgelegt werden. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
- Mit Drohnen, die zwischen 500 Gramm und 25 Kilogramm wiegen, und weit entfernt von Personen geflogen werden, ist ebenso der Online-Kurs und der Drohnenführerschein zu absolvieren. Wichtig ist, dass bei jedem Flug ein Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten wird.
- Für Flüge in besiedelten Gebieten mit Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 Kilogramm ist zusätzlich die Absolvierung von Flugpraxis sowie die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control erforderlich. Zu unbeteiligten Person muss ein Abstand von mindestens 50m eingehalten werden.
Für Betreiber:innen einer Drohne genügt eine einmalige Registrierung, die Kosten dafür belaufen sich auf Euro 31,20 (inkl. Ust.), das vergebene Kennzeichen muss auf sämtlichen Fluggeräten angebracht werden. Die Registrierung wird per Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt und ist sofort gültig. Nach drei Jahren ist eine Erneuerung der Registrierung erforderlich. Die Drohnen müssen außerdem verpflichtend versichert werden.
Für den Drohnenführerschein wird ein umfassender Online-Trainingskurs aus den Bereichen Luftrecht und Sicherheit, menschliches Leistungsvermögen, betriebliche Verfahren und Allgemeines zum Thema Drohnen angeboten. Der Drohnenführerschein kann nach positivem Abschluss sofort ausgedruckt bzw. auf dem Smartphone abgespeichert werden. Er gilt als behördliches Schriftstück und ist beim Betrieb einer Drohne immer mitzuführen. Der Online-Vorbereitungskurs und der Online-Test sind kostenfrei. Der Drohnenführerschein gilt fünf Jahre.
„Wer heuer eine Drohne unter dem Christbaum findet, steuert zuerst am besten die Austro Control-Drohnen-Informationsplattform www.dronespace.at an. Dort finden sich alle wichtigen Informationen zum Betrieb des neuen Fluggeräts. Angehende Drohnenpilotinnen und -piloten werden Schritt für Schritt zum sicheren Flugvergnügen gelotst. Es freut uns, dass diese Plattform so gut angenommen wird: Seit Anfang des Jahres wurden 26.000 Registrierungen durchgeführt und knapp 40.000 Drohnenführerscheine ausgestellt“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl.
Alle Details zum EU-Regulativ mit Drohnenführerschein und Registrierung sind über dronespace.at abrufbar. Punktgenaue und standortbezogene Informationen dazu, wo geflogen werden darf und wo nicht, liefert die Austro Control Drohnen-APP „Dronespace“, die in den jeweiligen App-Stores für iOS und Android kostenlos erhältlich ist.