Alle eingehenden personenbezogenen Daten werden innerhalb der Bestimmungen der DSGVO behandelt. Das heißt, die Daten werden ausschließlich für den beschriebenen Zweck verwendet. Daten (E-Mail-Adresse, Name, Adresse, Telefonnummer, Betreff) und Inhalt der Anfragen werden ausschließlich zur Behandlung von Anliegen/Stellungnahmen verarbeitet. Veröffentlichungen (in Protokollen) erfolgen anonymisiert unter Nennung einer ID-Nummer.
Alle Personen, die ein Anliegen oder eine Stellungnahme eingebracht haben, erhalten zunächst ein Bestätigungsmail, dass ihre Eingabe angekommen ist und zur Weiterbearbeitung gesichert wurde. Die eingelangten Anliegen bekommen eine eigene Ticket-ID, werden gesammelt, an die zuständige Stelle weitergeleitet und bei der nächsten Sitzung des ACG-Gremiums (s.u.) behandelt.
Sämtliche Protokolle der Gremiensitzungen werden im Bereich Flugrouten/Anliegen veröffentlicht. Damit ist größtmögliche Transparenz im gesamten Prozess gewährleistet.
Sämtliche Protokolle der Gremiensitzungen werden im Bereich Flugrouten/Anliegen veröffentlicht. Damit ist größtmögliche Transparenz im gesamten Prozess gewährleistet.
Jeder Verbesserungsvorschlag erhält automatisch eine Eingangsbestätigung und wird zunächst formal und dann inhaltlich geprüft bzw. evaluiert. Die endgültige Entscheidung über die Festlegung oder Veränderung von Flugrouten auf Basis der unterschiedlichen – insbesondere sicherheitsrelevanten – Kriterien zur Berechnung und Festlegung einer Flugroute ist anhand der Protokolle des ACG-Gremiums zum Festlegungsprozess transparent nachvollziehbar.
Das Gremium zur Festlegung von IFR An- und Abflugverfahren tagt mindestens zweimal pro Kalenderjahr.
Jede:r hat die Möglichkeit, via www.austrocontrol.at/flugrouten Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Die Entscheidung über die Festlegung von IFR An- und Abflugverfahren trifft – nach finaler Einbeziehung des Gremiums – die fachlich und organisatorisch bei Austro Control zuständige Abteilungsleitung ATM (Air Traffic Management). In diesem Beschluss wird u.a. auch im Sinne der transparenten Abwicklung die Behandlung der Stellungnahmen dokumentiert. Die rechtswirksame Veröffentlichung erfolgt in luftfahrtüblicher Weise über das Luftfahrthandbuch AIP Austria.
Zeitgleich wird die Entscheidung im Internet (ACG-Homepage) veröffentlicht. Im Anschluss an die Veröffentlichung wird ein Monitoring des geänderten oder neu festgelegten IFR An- und Abflugverfahrens hinsichtlich der Zielerreichung und der erwünschten Verbesserung für betroffene Regionen und Stakeholder durchgeführt.
Zeitgleich wird die Entscheidung im Internet (ACG-Homepage) veröffentlicht. Im Anschluss an die Veröffentlichung wird ein Monitoring des geänderten oder neu festgelegten IFR An- und Abflugverfahrens hinsichtlich der Zielerreichung und der erwünschten Verbesserung für betroffene Regionen und Stakeholder durchgeführt.
Zur Verbesserung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Änderungsverfahren wird ein beratendes Austro Control Experten-Gremium (ACG-Gremium) eingerichtet – „Gremium zur Festlegung von IFR An- und Abflugverfahren“
Die eingelangten Anliegen werden zunächst durch eine Ombudsstelle gesammelt, geclustert und für die Diskussion im ACG-Gremium vorbereitet. Die Clusterung erfolgt nach örtlichen und thematischen Interessen, um Schwerpunktgebiete oder -themen herauszuarbeiten. Die Entscheidung über die Festlegung von IFR An- und Abflugverfahren trifft, nach Einbeziehung des ACG-Gremiums, die Abteilungsleitung ATM.
Die eingelangten Anliegen werden zunächst durch eine Ombudsstelle gesammelt, geclustert und für die Diskussion im ACG-Gremium vorbereitet. Die Clusterung erfolgt nach örtlichen und thematischen Interessen, um Schwerpunktgebiete oder -themen herauszuarbeiten. Die Entscheidung über die Festlegung von IFR An- und Abflugverfahren trifft, nach Einbeziehung des ACG-Gremiums, die Abteilungsleitung ATM.
Die Festlegung von Leitzielen ermöglicht die Durchführung einer Interessensabwägung.
Leitziele sind:
Vor jeder Neufestlegung bzw. Änderung von IFR An- und Abflugverfahren werden zunächst die Machbarkeit, die technische und flugoperationelle Umsetzbarkeit geprüft. Zusätzlich werden erste Berechnungen und Konstruktionen durchgeführt.
Wichtige Kriterien sind dabei:
Wurden die Berechnungen und die Sicherheitsbewertung abgeschlossen, werden die Entwürfe durch Flugvalidierungspilotinnen und -piloten sowie /-expertinnen und -experten entsprechend dem int. Regelwerk durchgeführt. Nach Abschluss der Vorarbeiten wird der Entwurf der Neufestlegung bzw. Änderung des IFR An- und Abflugverfahrens von ACG vorbereitet. Diese Unterlagen beinhalten einen Umweltbericht – worin die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt dargestellt und erläutert werden – eine Darstellung der untersuchten Varianten (sofern mehrere Varianten möglich sind) und eine Interessensabwägung und Argumentation der gewählten Variante in Text- und Planform. Diese Entwurfsunterlagen werden mit dem ACG-Gremium abgestimmt.
Leitziele sind:
- Gewährleistung von Sicherheit
- Verringerung der Lärmbelastung und Reduzierung des CO2- Ausstoßes
Vor jeder Neufestlegung bzw. Änderung von IFR An- und Abflugverfahren werden zunächst die Machbarkeit, die technische und flugoperationelle Umsetzbarkeit geprüft. Zusätzlich werden erste Berechnungen und Konstruktionen durchgeführt.
Wichtige Kriterien sind dabei:
- Sicherheit
- Leistungsvermögen der Luftfahrzeuge
- Hindernisfreiheit
- Komplexität des Geländes
- Immissionsbelastung (Lärmschutz, Schadstoffausstoß)
- Luftraumnutzung, Navigationsmethoden, Flugweglänge
- Anbindung an das sonstige Streckennetz u.a.m.
Wurden die Berechnungen und die Sicherheitsbewertung abgeschlossen, werden die Entwürfe durch Flugvalidierungspilotinnen und -piloten sowie /-expertinnen und -experten entsprechend dem int. Regelwerk durchgeführt. Nach Abschluss der Vorarbeiten wird der Entwurf der Neufestlegung bzw. Änderung des IFR An- und Abflugverfahrens von ACG vorbereitet. Diese Unterlagen beinhalten einen Umweltbericht – worin die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt dargestellt und erläutert werden – eine Darstellung der untersuchten Varianten (sofern mehrere Varianten möglich sind) und eine Interessensabwägung und Argumentation der gewählten Variante in Text- und Planform. Diese Entwurfsunterlagen werden mit dem ACG-Gremium abgestimmt.
Jede:r kann Stellungnahmen / Verbesserungsvorschläge einbringen, die nach den oben angeführten fachlichen Kriterien gesamthaft beurteilt werden. Seitens Austro Control ist keine gegenseitige Information der Personen oder Einrichtungen, die Eingaben gemacht haben, vorgesehen. Insofern sollte sich aus diesem Verfahren keine Konfliktsituation ergeben.
Die Festlegung von Flugrouten erfolgt durch Austro Control mit dem Ziel, alle Belastungen, unter Wahrung der Flugsicherheit, so gering wie möglich zu halten. Eingaben dienen dazu, lokale oder persönliche Betroffenheiten anlassbezogen besonders zu überprüfen und nach fachlicher Maßgabe bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der so bekanntgemachten Situation zu nutzen.